Außendienst
Ihr BHKW macht verdächtige Geräusche? Der Radlader auf der Baustelle qualmt? Sie sind mit dem Boot im Yachthafen liegen geblieben? – Kein Problem: Unser technischer Außendienst kommt so schnell wie möglich mit unserem Kundendienstfahrzeug zu Ihnen raus um Ihnen zu helfen.
Fehlermeldung im Display? Mit unseren Diagnosetestern sind wir außerdem jederzeit in der Lage Steuergeräte auszulesen, und u.a. Regenerationen von Dieselpartikelfiltern darüber bei Ihnen vor Ort durchzuführen.
Die Gestellung unserer Außendienst-Monteure erfolgt zu nachstehenden Bedingungen:
I Auslösung bei täglicher Rückkehr des Monteurs zu seiner Wohnung bzw. unserem Betrieb
Es wird jede Wege- und Wartestunde wie Arbeitsstunde berechnet. Rüstzeit und Fahrgelder werden gesondert in Rechnung gestellt (siehe auch Position III). Berechnet werden bei einer Fahr-, Wege- und Wartezeit (Hin- und Rückfahrt) für das Erreichen der Montagestelle
1,75 € pro Stunde
Als Ausgangspunkt gilt unser Betrieb in Laatzen, Ortsteil Grasdorf.
II Wenn Übernachtung am Montageort erforderlich ist
Berechnet werden, außer der Arbeitszeit (gemäß Position IV):
1. Fernauslösung zu folgenden , zur Zeit gültigen Sätzen: pro Tag – 21,00 € + Mwst.
2. Übernachtungskosten gegen Nachweis (z. B. Hotelrechnung zu ortsüblichen Preisen) oder Übernachtungspauschale – 31,00 € + Mwst.
III Verrechnungssätze bei Benutzung firmeneigener oder privater Fahrzeuge durch unsere Monteure Kundendienstwagen je km 1,50 € + Mwst.
IV Berechnung der Arbeitsstunde
1. Für die normale Arbeitsstunde innerhalb der zur Zeit tariflich festgelegten, täglichen Arbeitszeit (Mo-Do 07.15-16.00h. Fr 07.15-12.30h) berechnen wir
für Fachmonteur – 79,00 € + Mwst.
für Helfer / Azubi (wenn angefordert) – 28,00 € + Mwst.
2. Für Arbeitsstunden an arbeitsfreien Sonnabenden, mindestens
50 Prozent an Sonnabenden
100 Prozent an Sonntagen
100 Prozent an gesetzl. Feiertagen
3. Für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen (Behinderung durch starken Schmutz, schwierige Raumverhältnisse, im Freien durch Schlechtwetter) sowie für Arbeiten in größeren Höhen kann von Fall zu Fall ein Zuschlag auf den normalen Stundensatz bis zu 10 Prozent berechnet werden.
4. Rüstzeit berechnen wir nach Aufwand, wenn zur Durchführung eines Auftrages Material etc. zusammengestellt oder Werkzeuge etc. geladen werden müssen.
V Als Unterlage für die Montage-Berechnung gelten, soweit der Montage-Auftrag nicht aufgrund verbindlicher Kostenvoranschläge erteilt wurde, unsere Montageschiene, die von unseren Monteuren ausgefüllt werden und vom Besteller abzuzeichnen sind. Ist letzterer oder ein von ihm Beauftragter bei Schluss der Montage nicht anwesend, um die Angaben des Monteurs zu bestätigen, so gelten die vom Monteur gemachten Eintragungen als verbindlich. Eine Ausfertigung des Montagescheins verbleibt in jedem Fall beim Besteller.
VI Vorstehende Bedingungen und Berechnungssätze entsprechen den heute gültigen Tarifen und Kosten. Sollte sich dies ändern, behalten wir uns entsprechende Berichtigungen vor.